1. Allgemeines
Im Rahmen der vergangenen Autobahnsperrung nahe des famila Einkaufslandes Wechloy wurde mit der Fahrrad Aktion ein weiteres Highlight für unsere Besucher geschaffen.

2. Gegenstand der Marketing-Aktion und Teilnahme
Seit dem 09.05.2022 läuft im famila Einkaufsland eine Marketing-Aktion, welche durch entsprechende Werbung bekannt gemacht wird. Gegenstand dieser ist der Besuch hier bei uns im Einkaufsland. Auf dem Einkaufsland Gelände wird im unregelmäßigem Rhythmus ein orange/gelb gefärbtes Fahrrad unabgeschlossen abgestellt. Der Besucher:in, welcher es zuerst entdeckt, darf es kommentarlos mitnehmen und behalten. Damit es keine Verwechslungsgefahr mit privaten Fahrrädern gibt, wird zu jeder neuen Verlosung ein Foto des orange/gelb gefärbten Fahrrads über unsere Werbemedien veröffentlicht. Diese Fahrräder werden ab dem 09.05.2022 an der Mall oder unmittelbar angrenzend auf den Flächen um das Einkaufsland deponiert und dürfen von der Person, die das jeweilige Fahrrad als erstes findet, mitgenommen werden. Durch die Mitnahme des Fahrrads akzeptiert der Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen.

3. Gewinne
Zu gewinnen gibt es ein City Bike Elops Speed 500 Singlespeed/Fixie orange/gelb. Das Fahrrad bleibt so lange stehen, bis ein Besucher/Teilnehmer es gefunden und mitgenommen hat. Es erfolgt keine Datenerfassung und auch keine klassische Gewinnerziehung. Sobald das versteckte Fahrrad einen neuen Besitzer gefunden hat, wird es vom Centermanagement des Einkaufslandes über die Online Medien bekanntgegeben. Der Garantieanspruch des Fahrrads bleibt erhalten. Den Kaufbeleg erhält der Gewinner bei Bedarf im Centermanagement des Einkaufslandes.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Mitarbeiter der Bünting Unternehmensgruppe sowie aller Shops im famila Einkaufsland Wechloy und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es kann mehrfach teilgenommen werden. Eine Teilnahme über Dritte ist nicht möglich.

Alle Teilnehmer verpflichten sich, keine Manipulationen an der Marketing-Aktion vorzunehmen. Bei einem begründeten Verdacht der Manipulation kann das famila Einkaufsland den jeweiligen Teilnehmer von der Marketing-Aktion ausschließen.

5. Barauszahlung, Gewinnübertragung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung sämtlicher Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf einen Tausch des Gewinnes gegen ein anderes Gut ist ebenfalls ausgeschlossen.

6. Veranstalter
Werbegemeinschaft famila Einkaufsland Wechloy e. V., Brunnenstraße 37, 26789 Leer/Ostfriesland

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für diese Marketing-Aktion ist der FAMILA Verbrauchermarkt, Einkaufsstätte GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 37, 26789 Leer/Ostfriesland.

7. Ausschluss/Vorzeitige Beendigung
Das famila Einkaufsland behält sich vor, die Bedingungen der Marketing-Aktion bei missbräuchlicher Verwendung anzupassen.

Das famila Einkaufsland behält sich vor, die Marketing-Aktion ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, abzuändern oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen das famila Einkaufsland zu.

Das famila Einkaufsland behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen, insbesondere an veränderte rechtliche und technische Verhältnisse anzupassen. Die Bedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.

Das famila Einkaufsland behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der Marketing-Aktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder wenn sich ein Teilnehmer der Manipulation bedient. Der Ausschluss kann auch nachträglich ausgesprochen werden. Im Falle des Ausschlusses können Gewinne aberkannt werden.

8. Sonstiges
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind an infoeinkaufsland.de zu richten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen des Veranstalters und der Parteien am nächsten kommt.